
Traktoren & Arbeitsmaschinen
Die T- & L-Klasse für Traktoren und Arbeitsmaschinen
Die Sonderklassen für Spezialfahrzeuge
Innerhalb der T- & L-Klassen könnt ihr bei uns folgende Führerscheine erwerben:
Klasse T:
Laut BMDV gilt der Führerschein der Klasse T für folgende Fahrzeuge (Stand: 27.6.24):
- „Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/hdie jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).“
Mindestalter: 16 Jahre
Besonderheiten: Der Führerschein beinhaltet die Klassen AM und L
Klasse L:
Laut BMDV gilt der Führerschein der Klasse L für folgende Fahrzeuge (Stand: 27.6.24):
- „Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern“
Mindestalter: 16 Jahre