
LKW
Die C-Klassen
Für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen
Seit 2013 sind die Führerscheinklassen in Deutschland neu eingeteilt.
Bei der Fahrschule Prehn könnt ihr alle Führerscheine jeglicher Klassen erwerben.
Die C-Klassen für Lkw und Lkw mit Anhänger
In Kombination mit „1“ oder „E“ gelten diese Führerscheinklassen
für kleine oder große Lkw mit und ohne Anhänger.
Innerhalb der C-Klassen könnt ihr bei uns folgende Führerscheine erwerben:
Klasse C1:
Laut BMDV gilt der Führerschein der Klasse C1 für folgende Fahrzeuge (Stand: 27.6.24):
„Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.“
Mindestalter: 18 Jahre
Besonderheiten: Vor Erwerb dieses Führerscheins benötigt ihr den Führerschein der Klasse B.
Klasse C1E - „Leichtere Lastzüge“:
Laut BMDV gilt der Führerschein der Klasse C1E für folgende Fahrzeuge (Stand: 27.6.24):
„Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
oder
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
- Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.“
Mindestalter: 18 Jahre
Besonderheiten: Vor Erwerb dieses Führerscheins benötigt ihr den Führerschein der Klasse C1. Der Führerschein beinhaltet die Klassen BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden.
Klasse C – „Schwere LKW“:
Laut BMDV gilt der Führerschein der Klasse C für folgende Fahrzeuge (Stand: 27.6.24):
„Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.“
Mindestalter: 21 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen auch 18 Jahre
Besonderheiten: Vor Erwerb dieses Führerscheins benötigt ihr den Führerschein der Klasse B. Der Führerschein beinhaltet die Klasse C1.
Klasse CE – „Schwere Lastzüge“:
Laut BMDV gilt der Führerschein der Klasse CE für folgende Fahrzeuge (Stand: 27.6.24):
„Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.“
Mindestalter: 21 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen auch 18 Jahre
Besonderheiten: Vor Erwerb dieses Führerscheins benötigt ihr den Führerschein der Klasse C. Der Führerschein beinhaltet die Klassen BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D).
Weitere Infos zu den Führerscheinklassen findet ihr beim ADAC