
Motorrad
Die A-Klassen
Für Zweiräder aller Art inkl. Trike und Quad
Seit 2013 sind die Führerscheinklassen in Deutschland neu eingeteilt.
Bei der Fahrschule Prehn könnt ihr alle Führerscheine jeglicher Klassen erwerben.
Die A-Klassen für Zweiräder aller Art: für Kraftrad, Trike und Quad.
Wer ein Motorrad, Roller, Trike oder Quad im Straßenverkehr führen möchte,
benötigt eine der folgenden vier Klassen:
A, A1, A2 und AM.
Ausnahme: Mit dem Führerschein B mit Schlüsselklasse 196 (oft B196 genannt)
dürfen Motorräder der Klasse A1 auch mit dem Auto-Führerschein gefahren werden.
Innerhalb der A-Klassen könnt ihr bei uns folgende Führerscheine erwerben:
Klasse AM:
Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gilt der Führerschein der Klasse AM für folgende Fahrzeuge (Stand: 27.6.24):
„Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Mindestalter für den Erwerb: 15 Jahre
Klasse A1:
Laut BMDV gilt der Führerschein der Klasse A1 für folgende Fahrzeuge (Stand: 27.6.24):
„Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Besonderheiten: beinhaltet die Fahrerlaubnis gem. AM
Klasse A2:
Laut BMDV gilt der Führerschein der Klasse A2 für folgende Fahrzeuge (Stand: 27.6.24):
„Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen
Mindestalter: 18 Jahre
Besonderheiten:
- beinhaltet die Fahrerlaubnis gem. AM und A1
- Bei den Klassen A2 und A bieten wir auch den Stufenaufstieg an. [Was das bedeute lest Ihr weiter unten!]
Klasse A:
Laut BMDV gilt der Führerschein der Klasse A für folgende Fahrzeuge (Stand: 27.6.24):
„Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Mindestalter: 24 Jahre
Besonderheiten: Bei den Klassen A2 und A bieten wir auch den Stufenaufstieg an.
Weiter gilt laut BMDV der Führerschein der Klasse A für :
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.“
Mindestalter: 21 Jahre
Besonderheiten: Bei den Klassen A2 und A bieten wir auch den Stufenaufstieg an.
Der Stufenaufstieg zwischen den Klassen A1 auf A2 sowie A2 auf A:
Wer den Führerschein der Klasse A1 oder A2 besitzt, erhält die Berechtigung zum sogenannten Stufenaufstieg.
Bedeutet: Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung (§ 15 Abs. 2a FeV) und damit auch die theoretische Ausbildung (§ 7 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 FahrschAusbO), sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben.
Dies bietet den Vorteil, dass die Klasse A bspw. durch den Aufstieg bereits mit 20 Jahren gefahren werden darf und nicht erst mit 24 Jahren.
Ein „Überspringen“ der Klassen (A1 auf A) ist nicht möglich und erfordert eine vollständige Ausbildung.
Die Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 (A80):
Der Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 (A80) als Direkteinstieg bietet sich für jeden an, der noch keinen Führerschein der Klasse A2 besitzt, mindestens 21 Jahre alt ist und die große Klasse A ohne Beschränkungen fahren möchte.
Was verbirgt sich dahinter?
Regulär darf die Klasse A erst mit 24 Jahren erworben werden.
Mit der Klasse A80 wurde die Möglichkeit des Direkteinstiegs in die Zweiradklassen geschaffen, die bereits mindestens 21 Jahre alt sind. Sie absolvieren die vollständige Ausbildung auf einem Fahrzeug der Klasse A inkl. theoretischer und praktischer Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bekommen Sie die Schlüsselzahl 80 in Ihrem Führerschein eingetragen und dürfen bis zu Ihrem 24. Lebensjahr dann Zweiräder bis zur Klasse A2 fahren. Mit Ihrem 24. Geburtstag erhalten Sie dann automatisch die Freigabe zum Führen der Fahrzeuge der Klasse A. Es ist keine erneute Prüfung notwendig!
Weitere Infos gibt’s beim ADAC