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PKW

Die B-Klassen

Für PKW und bestimmte Krafträder bis zu 125 cm³

Seit 2013 sind die Führerscheinklassen in Deutschland neu eingeteilt.
Bei der Fahrschule Prehn könnt ihr alle Führerscheine jeglicher Klassen erwerben.

Die B-Klassen für PKW und bestimmte Krafträder bis 125 cm³

Die Klassen B und BE, also die Führerscheine für Pkw und Pkw mit Anhänger,
sind die klassischen Auto-Führerscheinklassen.
Oft in neuerer Ausprägung als „Führerschein ab 17“ (oft B17 oder BF 17 genannt) oder als
kombinierte Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe (oft B197 genannt).

Innerhalb der B-Klassen könnt ihr bei uns folgende Führerscheine erwerben:

Klasse B (inkl. B-Klassen mit Schlüsselzahlen 96 und 196, 197 sowie B17 / BF17):

Laut BMDV gilt der Führerschein der Klasse B für folgende Fahrzeuge (Stand: 27.6.24):

„Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

Mindestalter:

Besonderheiten: Beinhaltet die Fahrerlaubnis der Klassen AM und L

Klasse BE:

Laut BMDV gilt der Führerschein der Klasse BE für folgende Fahrzeuge (Stand: 27.6.24):

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Weitere Infos gibt’s auch beim ADAC oder auf der Seite des Bundesministeriums

Weiter führt das BMDV folgende B-Klassen mit Schlüsselzahlen auf, die keine eigene Fahrerlaubnisklasse darstellen, sondern der Klasse B zugeordnet sind (Stand: 27.6.24):

Klasse B mit Schlüsselzahl 96:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

Klasse B mit Schlüsselzahl 196:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit SZ 196 berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1“

Mindestalter: 25 Jahre

Besonderheiten: gilt nur in Deutschland, Vorbesitz des B-Führerscheins (mind. 5 Jahre)

Klasse B mit Schlüsselzahl 197:

Neben einer ganzen Reihe weiterer B-Führerscheine mit Schlüsselzahl, ist unserer Erfahrung nach der Führerschein mit Schlüsselzahl 197 von steigender Bedeutung:

Seit dem 1. April 2021 wurde die Klasse B um die Schlüsselzahl 197 ergänzt. Beim Erwerb des Führerscheins dieser Klasse wird zwar die Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert, vorab wurde aber eine ausreichende Anzahl an Fahrstunden mit einem Kfz mit Schaltgetriebe durchgeführt, sodass eine vom Fahrlehrer im Rahmen der Fahrstunden festgestellte Schaltkompetenz vorliegt.

weitere Infos findet ihr beim ADAC.

Klasse B „ab 17“ (daher B17 oder BF17 genannt):

Auch der „Führerschein ab 17“ (oft B17 oder BF17 genannt) ist eine Ergänzung zum klassischen Führerschein der B-Klasse und seit einigen Jahren hoch im Kurs. Diese immer populärer werdende Führerscheinklasse berechtigt zum Führen aller Fahrzeuge gemäß der Klasse B, allerding nur in Begleitung einer zuvor offiziell eingetragenen Begleitperson. Hier geht’s zum Führerschein ab 17 Jahren.